Gewerberechtliche Regelungen

Immobilienmakler-Tätigkeit

Clinton Real Estate ist als Immobilienmakler nach § 34c GewO (Gewerbeordnung) tätig. Die entsprechende Erlaubnis wurde ordnungsgemäß erteilt.

Erlaubnis erteilt durch:

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg

Tätigkeitsbereich:

Vermittlung von Immobilien
Wohnraum und Gewerbeimmobilien
Rhein-Neckar-Region

Bestellerprinzip & Provisionsregelung

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip gemäß § 656a BGB:

  • Der Makler erhält nur dann eine Provision, wenn ein notariell beurkundeter Kaufvertrag zustande kommt
  • Die Provision ist von demjenigen zu zahlen, der den Makler beauftragt hat
  • Bei Vermietungen: Maklercourtage nur vom Vermieter, nicht vom Mieter
  • Alle Provisionsvereinbarungen werden transparent und schriftlich getroffen

Verbraucherschutz

Unsere Tätigkeit unterliegt besonderen Verbraucherschutzbestimmungen:

  • Widerrufsrecht: 14 Tage bei Fernabsatzgeschäften (Online-Vertragsabschluss)
  • Informationspflichten: Vollständige Offenlegung aller relevanten Objektdaten
  • Treuhandpflicht: Interessenwahrung aller Vertragsparteien
  • Aufklärungspflicht: Umfassende Beratung über Rechte und Pflichten

Energieausweis-Pflicht

Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind wir verpflichtet:

  • Energieausweis bei Verkauf/Vermietung vorzulegen
  • Energiekennwerte bereits in Immobilienanzeigen anzugeben
  • CO₂-Emissionen bei Heizöl/Erdgas zu dokumentieren

Geldwäscheprävention

Als Immobilienmakler unterliegen wir den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG):

  • Identitätsprüfung aller Vertragsparteien
  • Dokumentation und Aufbewahrung relevanter Unterlagen
  • Meldepflicht bei verdächtigen Transaktionen