Gewerberechtliche Regelungen
Immobilienmakler-Tätigkeit
Clinton Real Estate ist als Immobilienmakler nach § 34c GewO (Gewerbeordnung) tätig. Die entsprechende Erlaubnis wurde ordnungsgemäß erteilt.
Erlaubnis erteilt durch:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg
Tätigkeitsbereich:
Vermittlung von Immobilien
Wohnraum und Gewerbeimmobilien
Rhein-Neckar-Region
Bestellerprinzip & Provisionsregelung
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip gemäß § 656a BGB:
- Der Makler erhält nur dann eine Provision, wenn ein notariell beurkundeter Kaufvertrag zustande kommt
- Die Provision ist von demjenigen zu zahlen, der den Makler beauftragt hat
- Bei Vermietungen: Maklercourtage nur vom Vermieter, nicht vom Mieter
- Alle Provisionsvereinbarungen werden transparent und schriftlich getroffen
Verbraucherschutz
Unsere Tätigkeit unterliegt besonderen Verbraucherschutzbestimmungen:
- Widerrufsrecht: 14 Tage bei Fernabsatzgeschäften (Online-Vertragsabschluss)
- Informationspflichten: Vollständige Offenlegung aller relevanten Objektdaten
- Treuhandpflicht: Interessenwahrung aller Vertragsparteien
- Aufklärungspflicht: Umfassende Beratung über Rechte und Pflichten
Energieausweis-Pflicht
Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind wir verpflichtet:
- Energieausweis bei Verkauf/Vermietung vorzulegen
- Energiekennwerte bereits in Immobilienanzeigen anzugeben
- CO₂-Emissionen bei Heizöl/Erdgas zu dokumentieren
Geldwäscheprävention
Als Immobilienmakler unterliegen wir den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG):
- Identitätsprüfung aller Vertragsparteien
- Dokumentation und Aufbewahrung relevanter Unterlagen
- Meldepflicht bei verdächtigen Transaktionen